Die erstmalige Formulierung der Alten Pflichten geht auf den Prediger James Anderson in London zurück. Diese „Constitutions of the Free-Masons“ wurden 1723 von der Großloge von London genehmigt. Das Werk war keineswegs eine Geheimschrift, sondern war im öffentlichen Buchhandel von jedem zu erwerben.

Ursprünglich ein sehr umfassendes Werk der freimaurerischen Geschichte und ihres Hintergrunds sind heute lediglich die in sechs Hauptkapitel, sog. „Hauptstücke“, unterteilten Bereiche von Bedeutung.
Die Alten Pflichten stellen einen Kompromiss zwischen den alten Manuskripten der Steinmetzbruderschaften, die noch materiell gearbeitet haben und den Erfordernissen der bruderschaftlichen Vereinigung von Männern, die nicht mehr mit Spitzhammer und Meißel arbeiten, dar.

Aufgrund der Übersetzung dieser Schrift aus dem 18. Jahrhundert unter Beibehaltung des damals üblichen sprachlichen Ductus‘ und der damals gebräuchlichen Begriffe liest sich der Text heute etwas sperrig.
Da sich die Freimaurerei in vielerlei Hinsicht der Tradition verpflichtet fühlt, gibt es nicht die Absicht, diesen Text so zu glätten, dass er dem heute üblichen Sprachgebrauch entspricht. Dennoch ist von Zeit zu Zeit eine Interpretation der Alten Pflichten gemäß der gesellschaftlichen Wirklichkeit erfolgt.

Am ehesten sind die Alten Pflichten mit einer heutigen Vereinssatzung zu vergleichen. Es sind Regeln, die die Logenorganisation insgesamt genauso regeln wie die Beziehungen der „Brüder“ genannten Mitglieder einer Loge untereinander. Dies gilt für Grundsätze.

Nähere Einzelheiten werden in Unterweisungen geregelt, die sich an den Alten Pflichten orientieren.

Ein abschließendes Wort zum Geheimnis der Freimaurer, welches überhaupt nichts mit Geheimniskrämerei zu tun hat.
Vielmehr ist es eine Übereinkunft, dass logeninterne Vorgänge und Gespräche untereinander nicht nach außen getragen werden. Das ist vergleichbar mit Gesprächen in Firmen oder Vereinen, die als vertraulich erklärt werden, um keine Firmen- oder Vereinsinterna ungewünscht zu verbreiten.
In keiner Weise hat das freimaurerische Geheimnis also etwas mit politischem, religiösem, moralischem oder gar esotherischem Geheimwissen zu tun.